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< Landesvorstands-Sitzung in Schwabach
31.08.2020 09:52 Alter: 4 yrs

Das neue THW-Gesetz – Ein starkes Signal an das THW-Ehrenamt

Dass das THW ein zuverlässiger Partner der Kommunen ist, wird landauf und landab immer wieder von den Politikern gern erwähnt. Gerade in krisenhaften Lagen, wie der aktuellen Corona-Pandemie, unterstützt das THW an vielen Stellen. Lob kam in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder - von Politikern und Vertretern kommunaler Einrichtungen und anderer Hilfsorganisationen. Die THW-Helferinnen und -Helfer hatten die Herausforderungen mit Bravour gemeistert. In den lokalen und überregionalen Krisenstäben floss ihre Fachkompetenz in die Entscheidungen ein.


Bislang verzichteten Kommunen mitunter angesichts möglicher Kostenforderungen auf die Hilfe durch das THW. Doch mit dem neuen THW-Gesetz können jetzt die THW-Helferinnen und Helfer mit mehr Einsätzen rechnen. Mit einer erweiterten Kostenverzichtsregelung wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass das THW künftig häufiger zu Hilfe gerufen wird und dadurch seine hervorragenden Fähigkeiten einsetzen kann. Dies gilt zum Beispiel bei Schadenslagen im Zusammenhang von Hochwasser, Waldbränden oder Schneekatastrophen. Ein weiterer Aspekt: Auch neue Technik kann so besser erprobt oder verstärkt zum Einsatz gebracht werden.

Dazu der Vorsitzende der THW-Landesvereinigung Bayern, Stephan Stracke, MdB: "Wir nehmen den Kommunen nun diese Sorge, indem das THW regelmäßig auf die Kostenerstattung durch die ersuchende Stelle verzichten soll, wenn dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und die Kosten nicht anderweitig geltend gemacht werden können." Konkret heißt das, dass das THW keine Kostenbescheide stellt, wenn Gefahrenabwehrbehörden wie Städte und Gemeinden um Amtshilfe ersuchen.

Die Novellierung des THW-Gesetzes hat noch einen zweiten Schwerpunkt. Neben der erweiterten Kostenverzichtserklärung wurde das ehrenamtliche Engagement im THW durch ergänzende Freistellungsregelungen attraktiver gemacht. Bisher konnten die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer nur für Einsätze und Ausbildungsmaßnahmen von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden. Das ist jetzt moderat angepasst worden. In Abstimmung mit dem Arbeitgeber kann die Freistellung auch für unaufschiebbare Diensten – wie etwa der Einsatznachbereitung – gewährt werden. Demzufolge zählt die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft unmittelbar nach THW-Einsätzen dazu.

Stephan Stracke zieht daraus die Bilanz: "Mit diesen Änderungen des THW-Gesetzes wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass das THW auch in Zukunft modern und attraktiv bleibt." Als Abgeordneter fügte er hinzu: "Wir wollten den vielen Freiwilligen, die großartige Arbeit im THW leisten, optimale Bedingungen bieten."

Seit 1990 bildet das THW-Gesetz die rechtliche Grundlage für die Arbeit im Haupt- und Ehrenamt des THW. Damit es auch in Zukunft gut vorbereitet und jederzeit einsatzbereit ist, hat der Deutsche Bundestag im April wichtigen Anpassungen im THW-Gesetz zugestimmt. Zum 1. Mai trat es offiziell in Kraft. Mit dem Änderungsgesetz wurden insbesondere mehr rechtliche Verbesserungen für das THW-Ehrenamt erreicht.